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   LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2011 - L 9 AS 1447/09   

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https://dejure.org/2011,123089
LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2011 - L 9 AS 1447/09 (https://dejure.org/2011,123089)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30.08.2011 - L 9 AS 1447/09 (https://dejure.org/2011,123089)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30. August 2011 - L 9 AS 1447/09 (https://dejure.org/2011,123089)
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  • LSG Baden-Württemberg, 24.05.2007 - L 7 AL 3306/05

    Eingliederungszuschuss für ältere Arbeitnehmer - Arbeitsverhältnis - Verstoß

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2011 - L 9 AS 1447/09
    Die Nachbeschäftigungszeit umfasst einen Zeitraum, der der Förderungsdauer entspricht, längstens jedoch einen Zeitraum von zwölf Monaten (vgl. Brands in: Niesel, SGB 111, 5. Auflage 2010, § 217, Rn. 23; Winkler in: Gagel, SGB 111, 41. Ergänzungslieferung, Stand März 2011, § 217, Rn. 12; Heinz in: Mutschler/Bartz/Schmidt-De Caluwe, SGB 111, 3. Auflage 2008, § 217, Rn. 40, 41; Landessozialgericht - LSG - Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Mai 2007 - L 7 AL 3306/05 -, Juris Rn. 22; auch Hessisches LSG, Urteil vom 11. Dezember 2006 - L 9 AL 148/08 -, Juris Rn. 36 - jedoch auf Rechtsfolgenseite).

    Aus der Bindung des Berufungsbeklagten an Gesetz und Recht gemäß Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz folgt, dass der Berufungsbeklagte dabei kein Arbeitsverhältnis fördern darf, das gegen ein Gesetz oder die guten Sitten verstößt (vgl. ebenso LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Mai 2007 - L 7 AL 3306/05 -, Juris Rn. 23).

  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 436/08

    Lohnwucher

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2011 - L 9 AS 1447/09
    Dabei liegt nach der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - BAG - (vgl. das grundlegende Urteil vom 22. April 2009 - 5 AZR 436/08 -, Juris Rn. 13 ff), der sich der Senat anschließt, ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung vor, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal zwei Drittel eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohns oder in Ermangelung eines solchen nicht einmal zwei Drittel eines ortsüblichen Lohns erreicht.

    Der Senat konnte bereits unabhängig von den weiteren subjektiven Tatbestandsvoraussetzungen (vgl. hierzu: Palandt, BGB, 68. Auflage 2009, § 138, Rn. 69 ff m.w.N.; BAG, Urteil vom 22. April 2009 - 5 AZR 436/08 -, Juris Rn. 25 ff) nicht feststellen, dass zwischen dem Wert der Arbeitsleistung der Arbeitnehmerin und dem Arbeitsentgelt ein auffälliges Missverhältnis im Sinne des § 138 Abs. 2 BGB besteht.

  • BSG, 06.04.2006 - B 7a AL 20/05 R

    Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber - Beginn der Antragsfrist -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2011 - L 9 AS 1447/09
    Sie folgt jedoch aus der Verwendung des Begriffs "Arbeitsentgelt" in § 217 Satz 1 SGB III und aus dem Wortlaut der Regelungen über die Rückzahlungspflicht nach § 221 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 SGB III (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 6. April 2006 - B 7a AL 20/05 R -, Juris Rn. 16 m.w.N.).

    Das Arbeitsverhältnis muss also wirksam sein (die Wirksamkeit voraussetzend: BSG, Urteil vom 6. April 2006 - B 7a AL 20/05 R -, Juris Rn. 16).

  • BSG, 09.02.1995 - 7 RAr 78/93

    Besondere Härte iS. des § 59 Abs. 1 Nr. 3 BHO

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2011 - L 9 AS 1447/09
    Es kann dahinstehen, dass entgegen der Auffassung des Sozialgerichts und des Berufungsbeklagten bei der Beurteilung der Sach- und Rechtslage im Rahmen von Ermessensleistungen auf den Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung, vorliegend also auf den Zeitpunkt der Entscheidung über den Widerspruch am 3. April 2009, abzustellen sein dürfte (vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 9. Februar 1995 - 7 RAr 78/93 -, Juris Rn. 60, 63) und zu diesem Zeitpunkt der Arbeitsvertrag in der Gestalt des arbeitsgerichtlichen Vergleichs bereits geschlossen war.
  • BSG, 22.09.2004 - B 11 AL 33/03 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenfreiheit - Leistungsempfänger - Arbeitgeber

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.08.2011 - L 9 AS 1447/09
    Gerichtskosten nach § 184 SGG werden gemäß § 183 Satz 1 SGG nicht erhoben (vgl. hierzu: BSG, Beschluss vom 22. September 2004 - B 11 AL 33/03 R -).
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